Abfallgebühren Privathaushalte
Die Jahresabfallgebühr setzt sich aus der Haushalts- und der Behältergebühr zusammen. Die Haushaltsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt, die Behältergebühr ist abhängig von der Größe und dem Leerungsrhythmus des Restabfallbehälters. Jeder Haushalt kann zwischen Behältern mit 35, 60, 140 oder 240 Litern und wöchentlicher oder 14-täglicher Abfuhr wählen. Der kleinstmögliche Restabfallbehälter richtet sich nach der Personenanzahl und dem vorgeschriebenen Mindestvolumen (4 Liter pro Person und Woche).
Haushaltsgebühr 2024
Haushaltsgröße | Gebühr |
1-Personenhaushalt | 127,80 € |
2-Personenhaushalt | 133,92 € |
3-Personenhaushalt | 166,32 € |
4-Personenhaushalt | 186,48 € |
5 u. mehr-Personenhaushalt | 221,16 € |
Behältergebühr Restmülltonne 2024
Abfuhr | 35 Liter | 60 Liter | 140 Liter | 240 Liter |
14-täglich | 50,40 € | 86,52 € | 201,60 € | 346,08 € |
wöchentlich | 100,80 € | 173,04 € | 403,20 € | 692,16 € |
roter Abfallsack für zusätzlichen Restmüll (35 Liter) | 5,66 € |
roter Abfallsack für zusätzlichen Restmüll (70 Liter) | 11,09 € |
Hier finden Sie die Ausgabestellen für den roten Restmüllsack |
Ihre Jahresgebührenmarke
Die Jahresgebührenmarke wird mit dem Gebührenbescheid verschickt und hat je nach Abfuhrwahl eine unterschiedliche Farbe. Sie muss nach Erhalt auf den Deckel des Restmüllbehälters (graue Tonne) geklebt werden.
Gebührenermäßigung bei privater Kompostierung
Haushalte, die nachweislich alle organischen Abfälle selbst kompostieren und die Biotonne nicht benutzen, erhalten eine jährliche Gebührenermäßigung von 8,00 €.
Entsorgungsgemeinschaft
Mehrere Haushalte in einem Gebäude oder Grundstücksnachbarn können einen Restmüllbehälter gemeinsam nutzen und sich zu einer Entsorgungsgemeinschaft zusammenschließen. Wichtig ist dabei die Benennung einer/eines Verantwortlichen. Die Haushalte einer Entsorgungsgemeinschaft bezahlen jeweils die entsprechende personenbezogene Haushaltsgebühr wie auf dem Jahresgebührenbescheid festgelegt. Der/die Verantwortliche überweist die entsprechende Behältergebühr und legt diese auf die Mitglieder der Entsorgungsgemeinschaft um.
Dadurch reduziert sich die Behältergebühr für den einzelnen Haushalt. Auch eine Entsorgungsgemeinschaft muss bei der Wahl der Behältergröße das Mindestvolumen von 4 Litern pro Person und Woche beachten. So können bspw. bis zu 8 Personen ein 35 l - Restmüllgefäß mit wöchentlicher Leerung oder maximal 7 Personen ein 60 l - Gefäß mit 14-täglicher Leerung nutzen. Falls Sie als Verantwortliche/r einer Entsorgungsgemeinschaft wegziehen, teilen Sie bitte der ASF Ihre/n Nachfolger/in mit. Sie erhalten dann eine Rückerstattung der bis zum Jahresende bezahlten Haushalts- und Behältergebühr.
Müllschleusen: Sollte in Ihrer Wohnanlage eine Müllschleuse stehen, benötigen Sie einen Transponder zum Öffnen der Einwurfklappe. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die ASF.
Ihre individuelle Gebühr können Sie hier berechnen.
An- oder Abmeldung eines Restmüllbehälters
Wenn Sie neu nach Freiburg gezogen sind, einen Restmüllbehälter an- oder abmelden wollen, können Sie sich hier ein Formular herunterladen.
Behältertausch
Teilen Sie der ASF bitte schriftlich Ihren Änderungswunsch mit. Der Austausch ist kostenpflichtig. Die Änderung kostet bei Tausch 34,55 € pro Behälter.
Änderung des Leerungsrhythmus
Teilen Sie der ASF bitte schriftlich Ihren Änderungswunsch mit und legen dem Schreiben Ihre ursprüngliche Marke bei. Die Änderung kostet bei Tausch der Gebührenmarke 11,12 €.
Abschließbare Restmülltonne
Auf Wunsch liefern wir Ihnen eine abschließbare Restmülltonne. Das Schloss öffnet sich selbständig bei der Leerung. Die Kosten hierfür betragen:
65,82 € Schlossmontage
Eine abschließbare Restmülltonne können Sie unter info@abfallwirtschaft-freiburg.de anfordern.