Gebührenrechner Restabfallbehälter für Gewerbebetriebe
Gewerbebetriebe bzw. Einrichtungen sind in Freiburg zur Nutzung mindestens eines Restabfallbehälters mit ausreichendem Volumen unter Berücksichtigung des Leerungsrhythmus verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung (§ 15). Nachfolgend können Sie als Gewerbebetrieb Ihr Restabfallmindestvolumen und Ihre Jahresgebühr berechnen.